Tauwetterperiode - Verkehrsbeschränkungen

Veröffentlicht am: 09.02.2026

Die gegenständliche Verordnung gilt jeweils in der jährlichen Tauwetterperiode

und tritt mit der Aufstellung der entsprechenden Straßenverkehrszeichen gemäß

§ 44 StVO in Kraft und gilt mit deren Entfernung wieder als aufgehoben.


Kundmachung_2026_alle Gemeindestraßen.pdf LINK