Vermisst nach Katastrophenfall

Im Falle einer Katastrophe im In- oder Ausland, von der auch Österreicherinnen/Österreicher betroffen sein können, wird üblicherweise eine Info-Hotline beim Bundesministerium für Inneres oder beim Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten eingerichtet bzw. über die Medien bekannt gegeben, wohin besorgte Angehörige sich wenden können.

Tipp:

Wenn Sie eine Nachricht von Ihren Angehörigen im Katastrophengebiet erhalten, sollten Sie sofort das zuständige Ministerium darüber informieren, damit der Name von den Vermisstenlisten gestrichen werden kann.

Letzte Aktualisierung: 02.05.2025
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion