IDAustria Registrierung mit Online-Vorregistrierung

Tipp:

Auf einen Blick: Wenn Sie …

… können Sie Ihre Daten vorab angeben, sodass bei der Behörde nur noch Ihre Identität bestätigt werden muss. Ihre ID Austria ist danach direkt einsatzbereit. Bringen Sie zum Behördentermin Ihr Smartphone mit der App, einen Lichtbildausweis und ggf. ein aktuelles Passfoto mit.

Hinweis:

Wenn Sie eine Handy-Signatur oder IDAustria mit Basisfunktion besitzen, können Sie diese auf eine IDAustria umstellen. Folgen Sie dafür den entsprechenden Anleitungen in der Registrierungsübersicht.

Voraussetzungen

Um die IDAustria zu erhalten und nutzen zu können, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

Allgemeine (behördliche) Voraussetzungen:

  • Dokumentennummer Ihres österreichischen Personalausweises oder Reisepasses, nicht länger als sechs Jahre abgelaufen. (Sie haben keine österreichische Staatsbürgerschaft?)
  • Besuch einer Registrierungsbehörde zur persönlichen Identitätsfeststellung
  • Aktuelles Passfoto – nicht erforderlich, wenn Sie:
    • einen österreichischen Reisepass besitzen (nicht länger als 6 Jahre abgelaufen) oder
    • einen österreichischen Personalausweis besitzen (nicht länger als 1 Jahr abgelaufen) oder auch
    • ein Lichtbild für Ihre e-card bei einer Erfassungsstelle abgegeben haben

Technische Voraussetzungen:

So kommen Sie zu Ihrer IDAustria

Teil 1 – Online-Vorregistrierung

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  1. Rufen Sie mit einem Zweitgerät (z.B.Laptop) die A-Trust Vorregistrierung auf und folgen Sie der Anleitung. Geben Sie Ihre persönlichen Daten bekannt. Geben Sie die Ausweisnummer jenes österreichischen Identitätsdokuments (Reisepass oder Personalausweis) ein, mit dem Sie sich später bei der Behörde identifizieren werden. Wählen Sie Benutzernamen und Signatur-Passwort für Ihre IDAustria.
  2. Lesen und akzeptieren Sie die erforderlichen Zustimmungen (Signaturvertrag, Unterrichtung, AGB und Datenschutzmitteilung).
  3. Geben Sie Ihre Mobiltelefonnummer an, um Ihre IDAustria einfacher reaktivieren zu können. So vermeiden Sie eine Registrierungsbehörde aufsuchen zu müssen – z.B. nach Abmeldung aus der App als einzigem verknüpften Gerät oder falls Sie Ihr Signatur-Passwort vergessen haben. Diese Hinterlegung Ihrer Mobiltelefonnummer ist optional, wird aber dringend empfohlen. Die Mobiltelefonnummer wird dabei nicht bei der Behörde gespeichert.

Ab nun geht es in der App „ID Austria“ auf Ihrem Smartphone weiter:

  1. Falls Sie die aktuellste Version der AppIDAustria“ noch nicht auf Ihrem Smartphone installiert haben, dann tun Sie dies bitte jetzt.
  2. Öffnen Sie die App und und klicken Sie auf „App einrichten“.
  3. Das Einrichten der App passiert in 2 Schritten.  
    Zuerst wählen Sie aus, wie Sie Ihre App schützen möchten (Punkt 7). Danach verknüpfen Sie Ihre ID Austria mit der App (Punkt 9).
    Klicken Sie auf „Weiter“.
  4. Wählen Sie aus, wie Sie Ihre App schützen wollen. Sie können entweder Fingerabdruck bzw. Gesichts-/Iriserkennung und Gerätepasswort zulassen oder auch nur eines davon.
    Hinweis: Das Gerätepasswort ist der iPhone-Code bzw. PIN oder Passwort zum Entsperren Ihres Smartphones.
  5. Klicken Sie danach auf „Weiter zum Konto Verknüpfen“ und wählen Sie „IDAustria verknüpfen“.
  6. Zum Starten der Verknüpfung bestätigen Sie Ihre Identität mittels Fingerabdruck, Gesichts-/Iriserkennung oder Ihrem Gerätepasswort.
  7. Klicken Sie nun auf „QR-Code scannen“. Zum Fortsetzen der Verknüpfung bestätigen Sie Ihre Identität mittels Fingerabdruck, Gesichts-/Iriserkennung oder Ihrem Gerätepasswort.
  8. Erlauben Sie der App den Zugriff auf die Kamera und scannen Sie den QR-Code, der Ihnen auf dem Zweitgerät auf der Website im Schritt „App verknüpfen“ gezeigt wird. Alternativ können Sie auch einen Einmalcode anzeigen.
  9. Sobald der QR-Code erkannt wurde, wird dies in der App mittels „Vorregistrierung abgeschlossen“ angezeigt. Sie können nun diesen Dialog in der App schließen.
  10. Ihre Online-Vorregistrierung (Teil 1) ist nun abgeschlossen. Suchen Sie innerhalb der nächsten 30 Tage eine Registrierungsbehörde auf, um die IDAustria-Registrierung fertigzustellen (Teil 2).
Hinweis:

Der Teil 2 muss innerhalb von 30 Tagen abgeschlossen werden, zudem dürfen Sie die AppIDAustria“ weder deinstallieren noch in der App die „Registrierung abbrechen“. Andernfalls muss der Teil 1 neuerlich durchgeführt werden.

Teil 2 – Schließen Sie den Registrierungsprozess bei der Behörde ab

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Sie müssen den Teil 1 abgeschlossen haben, um Teil 2 vor Ort bei der Registrierungsbehörde durchführen zu können.

  1. Besuchen Sie eine Registrierungsbehörde zur persönlichen Identitätsfeststellung. Dies ist aus Sicherheitsgründen zwingend erforderlich, um die IDAustria zu erhalten.
    Hinweis: Bringen Sie zu Ihrem Termin Ihr österreichisches Identitätsdokument (dessen Ausweisnummer Sie in Teil 1 angegeben haben), Ihr in Teil 1 mit der IDAustria verknüpftes Smartphone und ggf. ein aktuelles Passfoto mit.
    Nutzen Sie die Checkliste für Ihren Behörden-Termin zur ID Austria Registrierung, um sich auf den Termin vorzubereiten.
  2. Identifizieren Sie sich durch Vorlage Ihres österreichischen Identitätsdokument bei der Behördenmitarbeiterin oder dem Behördenmitarbeiter.
  3. Die Behörde schickt vor Ort ein Einmalkennwort („TAN“) an Ihre  AppIDAustria“.
  4. Öffnen Sie nun die App und teilen Sie die dort empfangene TAN der Behördenmitarbeiterin oder dem Behördenmitarbeiter mit. Sie können die TAN auch manuell abrufen, indem Sie „Behörden-TAN abfragen“ auswählen. Klicken Sie danach auf „Weiter“.
  5. Zum Abschluss der IDAustria-Registrierung geben Sie in der App Ihr Signatur-Passwort ein, klicken auf „Weiter“ und unterschreiben Sie die Signatur-Anfrage, indem Sie auf „Unterschreiben und abschicken“ klicken und Ihre Identität mittels Fingerabdruck, Gesichts-/Iriserkennung oder Ihrem Gerätepasswort bestätigen.
  6. Gratulation zu Ihrer persönlichen IDAustria! Ihre IDAustria ist nun aktiviert und mit der AppIDAustria“ verknüpft.
  7. Erlauben Sie abschließend der App, Ihnen Mitteilungen zu senden, um über offene Signaturen oder wichtige Hinweise informiert zu werden.

Der Registrierungsprozess ist abgeschlossen und Ihre IDAustria einsatzbereit.

Weitere Informationen auf id-austria.gv.at

Letzte Aktualisierung: 17.05.2025
Für den Inhalt verantwortlich: Bundeskanzleramt