Sonstige rechtliche Aspekte bei Vermisstenfällen

Lebensversicherung

Lebensversicherungen verlangen in der Regel eine Beurkundung des Todes oder eine gerichtliche Todeserklärung einer vermissten Person, bevor Zahlungen an die Begünstigten geleistet werden.

Zugriff auf Konten und Sparbücher

Auf die Konten und Sparbücher einer vermissten Person können nur Zugriffsberechtigte, also Personen, die über eine Bankvollmacht verfügen, zugreifen. Es empfiehlt sich die gerichtliche Bestellung einer Abwesenheitskuratorin/eines Abwesenheitskurators, um Rechtshandlungen setzen zu können.

Wurde die Vermisste/der Vermisste für tot erklärt und das Verlassenschaftsverfahren eingeleitet, können die Erbinnen/Erben, nachdem sie eine Erbantrittserklärung abgegeben haben, Zugriffsberechtigungen erhalten.

Erbrecht

Ein Verlassenschaftsverfahren kann nicht eingeleitet werden, solange der Tod nicht beurkundet oder gerichtlich erklärt worden ist. Eine formlose Übergabe der Erbschaft ist nicht vorgesehen.

Wohnrecht

Hat die vermisste Person eine Wohnung gemietet, laufen die finanziellen Verpflichtungen (Miete und Betriebskosten) auch in der Zeit der Abwesenheit weiter. Bleiben diese aus, kann sie die Vermieterin/der Vermieter auch gerichtlich einfordern.

Trifft die Mieterin/den Mieter an seinem oder ihrem Zahlungsrückstand kein grobes Verschulden (z.B. wenn man durch eine Katastrophe im Ausland verletzt und längere Zeit an der Heimkehr gehindert wird) ist eine Kündigung unter Umständen auch bei verspäteter Zahlung abwendbar.

Ist der Vermieterin/dem Vermieter die Verschollenheit nicht bekannt, kann es dennoch passieren, dass eine Kündigung trotz Abwesenheit der Mieterin/des Mieters zugestellt wird, ohne dass rechtzeitig Einwände dagegen erhoben werden. Eine nachträgliche Klärung kann zu spät kommen, etwa wenn die Wohnung bis zur Rückkehr bereits geräumt oder neu vermietet wurde. Es empfiehlt sich daher frühzeitig die Bestellung einer Abwesenheitskuratorin/eines Abwesenheitskurators, um solche Situationen zu vermeiden.

Fortsetzung von Verfahren

Solange der Umstand der Verschollenheit dem Gericht (→ BMJ) nicht bekannt ist, können auch laufende Gerichtsverfahren gegen vermisste Personen fortgesetzt werden. Es kann passieren, dass gerichtliche Schriftstücke durch Hinterlegung als zugestellt gelten, obwohl eine Person vermisst wird.

Um nachteilige Rechtsfolgen für die Abwesende/den Abwesenden zu vermeiden, sollten Sie so schnell wie möglich beim zuständigen Gericht melden, dass eine der Verfahrensparteien als vermisst gilt.

Zahlung von Schulden

Beim Verzug von Zahlungsverpflichtungen kann auch gegenüber vermissten Personen ein Vertrag aufgekündigt werden. Die allgemeinen Verzugszinsen (vier Prozent) beginnen mit dem Eintritt des Verzugs zu laufen. Dies gilt auch in Fällen von höherer Gewalt (z.B. Katastrophen). Höhere Verzugszinsen sowie Inkassokosten können dann jedoch nicht geltend gemacht werden.

Um auf Konten der vermissten Person zugreifen und Zahlungsverpflichtungen erfüllen zu können, ist entweder eine bestehende Bankvollmacht erforderlich oder es muss eine Abwesenheitskuratorin/ein Abwesenheitskurators gerichtlich bestellt werden.

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2025

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz