Vertretungsbefugnis
Sinnverwandte Begriffe: Vormundschaftsdekret, Vormundschaftsbestellungsdekret
Wird für ein minderjähriges Kind ein Antrag gestellt, muss oftmals die Vertretungsbefugnis nachgewiesen werden. Dies kann erfolgen durch:
- Heiratsurkunde der Antragstellerin/des Antragstellers oder
 - Gerichtlicher Obsorgebeschluss mit Rechtskraftbestätigung oder
 - Vereinbarung über die gemeinsame Obsorge beim zuständigen Standesamt oder
 - Obsorgeentscheidung einer ausländischen Behörde oder
 - Bewilligung des Adoptionsvertrages (mit Rechtskraftbestätigung) oder
 - Pflegebewilligung des Jugendwohlfahrtsträgers zur Pflege und Erziehung des Pflegekindes oder
 - Schriftliche Zustimmung des obsorgeberechtigten Elternteils (nach einer Scheidung) oder der Mutter, wenn die Eltern nicht verheiratet sind
 
Letzte Aktualisierung: 10.09.2025
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